FAQ JOBS

In diesen FAQ haben wir ein paar allgemeine Fragen für die Tätigkeit als Honorarkraft zusammengefasst. Mit Klick auf die Frage öffnet sich die Antwort.

Frage 1: Ist der Job als Nebenjob geeignet? Wie flexibel bin ich da?

Die Tätigkeit ist sehr gut als Nebentätigkeit geeignet. Die Einsatzzeiten können Sie selber bestimmen, richten sich aber natürlich auch nach dem verfügbaren Tourenangebot. In einigen Projekten können Einsätze auch verschoben werden, sodass sie an einem passenden Tag erledigt werden können. Die Einsätze können selber über unseren Online-Marktplatz gebucht werden, sodass auch schwankende Aktivität möglich ist.

Frage 2: Kann ich das neben meiner Haupttätigkeit machen?

Vom Grundsatz natürlich ja. Im Detail sind sicher u.a. folgende Dinge je nach "Haupttätigkeit" zu beachten:

  • Angestellte: Ggf. muss eine Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden, damit ein Nebenjob ausgeführt werden darf.
  • Studenten: Neben dem Studium kann i.d.R. jeder Nebenjob angenommen werden. Bitte aber mögliche Verdienstgrenzen der Krankenversicherung (Familienversicherung) beachten. (Siehe auch Nr. 4)
  • Rentner: Bei Frührentnern wäre zu klären, ob es Zuverdienstgrenzen gibt, die bei der Auftragsannahme beachtet werden müssen. Bei "normalen" Rentnern sollte dieser Job kein Problem sein. Informationen finden Sie im Rentenbescheid oder Sie fragen bei der Rentenversicherung nach. (Siehe auch Nr. 6)
  • Arbeitssuchende: Hier gibt es Zuverdienstgrenzen, die bei der Auftragsannahme beachtet werden müssen. (Siehe auch Nr. 5)
  • Selbstständige: Kein Problem.

Die Bedingungen sind oftmals sehr individuell. Wir können an dieser Stelle nur Hinweise geben.

Es gibt einige hilfreiche Seiten im Internet zu diesem Thema.

Frage 3: Benötige ich als Honorarkraft einen Gewerbeschein?

Für eine freiberufliche Tätigkeit als Honorarkraft benötigen Sie keinen Gewerbeschein. Sollten Sie bereits einen Gewerbeschein besitzen, müssen Sie uns diesen nicht vorweisen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden. (Siehe auch Nr. 7)

Frage 4: Ich bin Student, worauf muss ich achten?

Grundsätzlich lassen sich ein Studium und eine freiberufliche Tätigkeit als Interviewer sehr gut miteinander vereinen, da Sie die Zeiten flexibel und frei einteilen können. Ob Sie Verdienstgrenzen berücksichtigen müssen, hängt u.a. davon ab, ob Sie BAfög beziehen. Hierzu gibt es Informationen im Internet z.B. über BAfög-Rechner oder die Internetseite www.bafög.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weiter können über die Krankenkassen Regelungen zu Verdienst und Stundenumfang bestehen. Werden Verdienstgrenzen oder der Stundenumfang überschritten, ist beispielsweise eine Familienversicherung nicht mehr möglich.

Frage 5: Ich beziehe Geld von der Agentur für Arbeit. Kann ich diese Tätigkeit trotzdem ausüben ? Was muss ich beachten?

Auch bei Bezug von Geldern über die Arbeitsagentur können Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Am besten stimmen Sie dies mit Ihrem zuständigen Berater bei der Arbeitsagentur ab. Ab einem bestimmten Verdienst, kann dieser mit Geldern seitens der Arbeitsagentur verrechnet werden. Welche Grenze genau auf Ihre Situation zutrifft, entnehmen Sie am besten Ihren Mitteilungen der Arbeitsagentur oder fragen bei Ihrem Berater nach. Die Aufnahme der Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit umgehend mitgeteilt werden.

Frage 6: Ich bin Rentner. Muss ich Verdienstgrenzen beachten?

Als Regel-Altersrentner müssen Sie in der Regel keine Verdienstgrenzen beachten. Bei Vorruhestand, Frührente, Altersteilzeit, vorgezogener Altersrente etc. kann es ganz unterschiedliche Regelungen zum Hinzuverdienst geben. Hierzu geben sicherlich Ihre Unterlagen zur Festlegung der entsprechenden Rente (Rentenbescheid) Auskunft.

Frage 7: Wo muss ich meine Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit angeben?

Sie teilen Ihrem Finanzamt die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit schriftlich oder telefonisch mit und bekommen eine Steuernummer zugeteilt. Fallen Sie unter die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ (UstG §19, Stand 2023: Jahresumsatz von unter 22.000 Euro) wird keine Umsatzsteuer erhoben. Ihre Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit tragen Sie bei der Steuererklärung in Anlage S ein, Sie unterliegen da der Einkommenssteuer. Ob Steuer anfällt, hängt von dem persönlichen Gesamteinkommen ab.

Frage 8: Wo bekomme ich weitere Informationen? Ich habe keinen Steuerberater, wer kann mir helfen?

Das kommt darauf an, welche Informationen Sie benötigen.

  • Ihr zuständiges Finanzamt kann Ihnen viele Fragen zum Thema Steuer und Abgaben beantworten.
  • Für Fragen zu Krankenversicherung/Familienversicherung/Verdienstgrenzen ist Ihre Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
  • Als Bezieher von Sozialleistungen bekommen Sie Auskunft von der Agentur für Arbeit.
  • Als Studierende mit BAfög-Bezug bekommen Sie Auskunft vom BAfög-Amt.

Im Internet gibt es weitere hilfreiche Seiten zu diesen Themen.

Frage 9: Ich habe einen 538-Euro-Job / Minijob. Kann ich trotzdem nebenbei freiberuflich tätig sein? Worauf muss ich achten.

Ja, das geht vom Grundsatz her. Ob Sie neben Ihrem 538-Euro-Job einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, regelt Ihr Arbeitsvertrag über diesen 538-Euro-Job. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber nach. Das gleiche gilt auch für einen Hauptjob: in Ihrem Arbeitsvertrag ist geregelt, ob Sie einer anderen Tätigkeit (angestellt oder selbstständig) nachgehen dürfen.

Frage 10: Was genau bedeutet freiberufliche Honorarkraft? Ist das nicht Scheinselbständigkeit, wenn ich nur für Sie arbeite?

Als freiberufliche Honorarkraft arbeiten Sie im Auftrag für Unternehmen. Sie entscheiden frei über die Annahme von Aufträgen. Sie teilen sich somit Ihre Zeit selber ein und sind nicht weisungsgebunden oder in das Unternehmen eingebunden. Mit der Nebentätigkeit als Interviewer bestreiten Sie nicht grundlegend Ihren Lebensunterhalt. Es ist Ihnen freigestellt, für verschiedene Institute Interview- oder andere Tätigkeiten auszuführen.

Frage 11: Bin ich über Sie krankenversichert?

Als freiberuflicher Interviewer sind Sie nicht über die econex kranken- und nicht rentenversichert, da es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Frage 12: Ist das ein Minijob?

Es handelt sich bei dieser Tätigkeit nicht um einen Minijob / 538-Euro-Job, da es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Frage 13: Wieviel kann ich bei Ihnen verdienen?

Die Verdienstmöglichkeiten hängen ab von Ihrer zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit und den seitens der econex vorliegenden offenen Aufträgen.